Elektromobilität: der schnellste Weg zu attraktiven Steuervorteilen
Um die Elektromobilität zu fördern, setzt die Bundesregierung nicht allein auf Prämien. Auch steuerliche Vorteile machen den Umstieg auf Elektroautos attraktiver. Hier erfahren Sie, mit welchen Vergünstigungen Sie rechnen können.
Auf der Homepage des BAFA findet sich eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge .
Wer ein E-Auto mit akustischem Warnsystem (AVAS) kauft, bekommt zusätzlich € 100,– Bonus. Es gibt ihn auch für Nachrüstlösungen. Es kann andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Fahrradfahrer auf das bei niedrigem Tempo sehr leise E-Autos aufmerksam machen.
So hoch ist die Umweltprämie
Geld gibt es bei Kauf oder Leasing der meisten Stromer sowie für Pkw mit Brennstoffzelle, also Wasserstoffautos. Plug-in-Hybride werden ebenfalls gefördert, wenn Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Zuschüsse im Überblick:
Fahrzeugtyp | Netto-Listenpreis Basismodell | Bundesanteil (verdoppelt) | Herstelleranteil (netto) | Gesamt (netto) |
Elektroauto | bis € 40.000,– | € 6.000,– | € 3.000,– | € 9.000,– |
Elektroauto | über € 40.000,– bis € 65.000,– | € 5.000,– | € 2.500,– | € 7.500,– |
Plug-in Hybrid | bis € 40.000,– | € 4.500,– | € 2.250,– | € 6.750,– |
Plug-in Hybrid | über € 40.000,– bis € 65.000,– | € 3.750,– | € 1.875,– | € 5.625,– |
Bei Privatkauf wirkt sich auf den Herstelleranteil auch noch die befristete Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 % aus (von 1.7. bis 31.12.2020). Bei € 3.000,– Euro Herstelleranteil sind das € 570,– Euro (bzw. € 480,– Euro bei 16 %) auf den Bruttolistenpreis.
Auch gebrauchte E-Autos (€ 5.000,–) und Plug-In-Hybride (€ 3.750,–) werden bezuschusst, sofern bei einem vorangegangenen Kauf kein Umweltbonus ausgezahlt wurde.
Diese Sonderregelungen gelten allerdings nur für „junge Gebrauchte“: Frühestes Erstzulassungs-Datum ist der 5.11.2019, die Zweitzulassung muss nach dem 3.6.2020 erfolgt sein. Zudem darf der Pkw nicht länger als 12 Monate zugelassen gewesen sein und höchstens 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben. Ob der gewünschte Gebrauchtwagen überhaupt förderfähig ist, erfahren Sie bei der BAFA*.
Grundsätzlich gilt: Der Pkw muss bereits gekauft und zugelassen worden sein. Erst dann kann man einen Antrag auf Förderung stellen. Berechtigt sind Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Wichtig: Geförderte Autos müssen mindestens sechs Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben.
Den Antrag stellt man direkt über eine eigene Online-Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle* (BAFA). Dort ist auch ausgewiesen, welche speziellen Unterlagen man mit einreichen muss, wenn man des E-Auto entweder gekauft oder geleast hat.
Dann muss eine „Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben“ ausgedruckt, unterschrieben und aufs Online-Portal* gestellt werden. Hat alles geklappt, kommt eine Bestätigungsmail mit Zugangsnummer und Link zum Antrag – und nach einiger Zeit die Überweisung.