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Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung

Für private Wallboxen

Bestellen Sie bei uns ab dem 24.11.2020 Ihre private WallBox und sichern Sie sich 900,– € staatliche Prämie*. Mit unserem ID. Charger in drei Ausstattungsvarianten entscheiden Sie sich für eine moderne Ladelösung.

Unsere Modelle ID. Charger Connect und ID. Charger Pro werden voraussichtlich ab dem 24.11. im Rahmen des KfW-Programms 440 mit € 900,– staatlich bezuschusst! Ebenso können wir Ihnen helfen, zwei Pflicht-Bausteine des Förderprogramms zu erfüllen: Buchen Sie eine professionelle Installation im Konfigurator einfach hinzu und schließen Sie noch schnell einen Volkswagen Naturstrom Vertrag ab.

Unser Service für Sie: Wir beraten Sie persönlich in allen Schritten des Bestellprozesses und zur Förderung.

* vorbehaltlich der abschließenden technischen Prüfung zur Förderfähigkeit von ID. Charger Connect und Pro durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur und die KfW.

FAQ private WallBoxen:

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Die Anträge dürfen in der Regel nicht abgelehnt werden, bei Eigentum kann die Eigentümerversammlung über die Ausgestaltung der Maßnahme entscheiden. Bei Miete können die Mieter eine Ladestation auf eigene Kosten mit Zustimmung des Vermieters anbringen. Nicht antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Ladestation muss über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügen
  • Der Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen, z.B. Photovoltaik-Anlage oder über einen Grünstromvertrag
  • Die Ladestation muss intelligent und steuerbar sein (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)
  • Spätestens nach 9 Monaten ab Antragsbestätigung der KfW ist die Durchführung des Vorhabens nachzuweisen (Einreichung der Rechnungen)
  • Das Förderprogramm gilt nur für Neubestellungen. Bereits bestellte oder installierte Produkte werden also leider nicht nachträglich gefördert.

Es können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden: die Ladestation, das Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen, den elektrischen Anschluss (Netzanschluss) sowie die notwendigen Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten).

Der Zuschuss beträgt pauschal € 900,– pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann ab 24. November 2020 bei der KfW über das Zuschussportal* beantragt werden.

Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter kfw.de/440* oder hier.
Natürlich beraten wir Sie auch gerne persönlich.